Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 916 ZPO, § 111i Abs 3 StPO, § 111 Abs 4 S 2 StPO
Zivilrechtlicher Titel als Voraussetzung für Zugriff auf von Strafverfolgungsbehörden arrestieres Vermögen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Arrestbeschlusses im Rahmen der Rückgewinnungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arrest; Rechtsschutzbedürfnis; Schadensersatzanspruch; Sicherungsbedürfnis; Straftat - Zivilrechtlicher Titel als Voraussetzung für Zugriff auf von Strafverfolgungsbehörden arrestieres Vermögen
- rechtsportal.de
Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Arrestbeschlusses im Rahmen der Rückgewinnungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2012 - 26 O 9/12
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98
Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027]. - KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10
Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027]. - OLG Frankfurt, 09.11.2009 - 19 W 71/09
Arrestgrund nach § 917 ZPO
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027].