Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21935
OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12 (https://dejure.org/2012,21935)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2012 - 8 W 14/12 (https://dejure.org/2012,21935)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2012 - 8 W 14/12 (https://dejure.org/2012,21935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 916 ZPO, § 111i Abs 3 StPO, § 111 Abs 4 S 2 StPO
    Zivilrechtlicher Titel als Voraussetzung für Zugriff auf von Strafverfolgungsbehörden arrestieres Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Arrestbeschlusses im Rahmen der Rückgewinnungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrest; Rechtsschutzbedürfnis; Schadensersatzanspruch; Sicherungsbedürfnis; Straftat - Zivilrechtlicher Titel als Voraussetzung für Zugriff auf von Strafverfolgungsbehörden arrestieres Vermögen

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Arrestbeschlusses im Rahmen der Rückgewinnungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
    Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027].
  • KG, 07.01.2010 - 23 W 1/10

    Arrestbefehl trotz im Strafverfahren angeordneter Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
    Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027].
  • OLG Frankfurt, 09.11.2009 - 19 W 71/09

    Arrestgrund nach § 917 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 8 W 14/12
    Um jedoch Zugriff auf das von den Strafverfolgungsbehörden arrestierte Vermögen und die gepfändete Forderung nehmen zu können, bedarf es eines Titels nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, nämlich eines vorläufig vollstreckbaren Urteils oder eines Arrestbefehls [vergleiche amtliche Bekundung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten, (BT-Drucks. 16/7000 Seite 9 Nr. 8, Seite 11 zu Nr. 2), Seite 13 zu Nr. 4), Seite 17, 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2009, 19 W 71/09; KG Berlin, Beschluss vom 07.01.2010, 23 W 1/10; Meyer/Goßner, StPO, 54. Auflage, § 111 g Randnummer 2; BGH NJW 2000, 2027].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht